Informationen zur Reiseversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung sind Sie in Spanien und Portugal ähnlich wie in Deutschland krankenversichert. Sie benötigen nur die Europäische Krankenversicherungskarte, die im Allgemeinen der normalen Krankenversicherungskarte entspricht. Behandlungen in Ländern der EU sind damit normalerweise kostenlos, Sie müssen lediglich evtl. benötigte Medikamente bezahlen. Diese Kosten werden Ihnen jedoch anschließend in Deutschland anteilig von Ihrer Krankenversicherung erstattet.

Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, erkundigen Sie sich bitte vorher direkt bei dieser.

Wenn Sie sich für das Risiko eines nötigen Krankenrücktransports versichern wollen, benötigen Sie eine separate Auslandsreisekranken- und Rücktransportversicherung. Diese gilt meist ein ganzes Jahr für alle in diesem Jahr angetretenen Reisen. Sie sollten sich also erkundigen, ob Sie eine solche Versicherung bereits besitzen.

Dringend raten wir Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. Informationen hierzu erhalten Sie in dem von uns zur Verfügung gestellten Heft der Europäischen Reiseversicherung. (Sollte Ihnen dieses Heft nicht vorliegen, geben Sie uns bitte kurz einen Hinweis, damit wir es Ihnen zuschicken können).

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss des RundumSorglos-Paketes der Europäischen Reiseversicherung. Hier bekommen Sie neben der Auslandsreise-Krankenversicherung und der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung auch eine Reisegepäck-Versicherung zu günstigen Konditionen.

Die von Ihnen gebuchten Flüge sind dann Bestandteil der von uns empfohlenen Reiserücktritts-Versicherung, wenn Sie die Versicherungssumme entsprechend um den Flugpreis erhöhen und die sich daraus ergebende Prämie an die Versicherung überweisen.

Hier können Sie bei unserem Partner ERGO eine entsprechende Reiseversicherung abschließen:
https://www.reiseversicherung.de