Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise erfolgt schriftlich. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn Sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar, das erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zu einem rechtskräftigen Vertrag wird. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.

Zahlung/ Reiseunterlagen

Nach Anmeldung erhalten Sie die Reisebestätigung und den Reisesicherungsschein. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingegangen sein. Bei kurzfristiger Buchung ist sofort der volle Reisepreis zu zahlen.

Reiseabsage Gruppenreisen

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei unseren Gruppenreisen kann (muss aber nicht) der Veranstalter bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall setzt der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

Reiseabsage Gruppenreisen und Individualreisen

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Umfasst der Vertrag die Rückbeförderung, so ist der Veranstalter verpflichtet, die nötigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

Reiserücktritt

Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder Reisemittler. Wir empfehlen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es werden folgende Stornobeträge fällig: Bei Rücktritt bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 20 %, bei Rücktritt vom 28. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 %, bei Rücktritt vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %, bei Rücktritt vom 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %, bei Rücktritt einen Tag vor Reisebeginn oder am Tag des Reisebeginns selbst sowie bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises. Verpasst der Kunde den Reisebeginn, einen Anschluss oder er wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt. Sollten die mit dem Reiserücktritt verbundenen Kosten nachweislich über den oben angegebenen pauschalen Stornokosten liegen, kann der Reiseveranstalter diese in Rechnung stellen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir dem Kunden, auf jeden Fall eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!

Leistungen

Maßgebend für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Prospekt- bzw. Internettext.

Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen.

Haftung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen maximal mit dem dreifachen Reisepreis. Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte, noch für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde. Gerichtsstand ist Bremen.

Reisedokumente

Alle ReiseteilnehmerInnen aus den Mitgliedstaaten der EU benötigen nur einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über notwendige Reisedokumente.

Stand Januar 2019